Per Volksentscheid hat sich das Schweizer Stimmvolk zur Einführung einer elektronisch erhobenen entfernungsabhängigen Strassenbenutzungsabgabe für den Schwerverkehr entschieden.
Seit dem 01.01.2001 ist dieser Entscheid nun Realität. Alle inländischen wie ausländischen Fahrzeuge für den Warentransport, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3.5 t, unterliegen auf dem öffentlichen Strassennetz der Schweizer Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein dieser Abgabe.
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